Den Hackerparagraphen auf den Punkt gebracht

11 06 2010

Im Rahmen meines Studiums musste ich in der Veranstaltung Recht/Rechtsinformatik einen Vortrag zum §202c StGB, den sogenannten „Hackerparaphen“, halten.

Zum Vortrag

Befasst man sich mit §202c StGB kommt man schnell zum Schluss, das es die Strafbarkeit weit ausdehnt.  Ob es tatsächlich danach  zu Verurteilungen kommt, ist fraglich.  Allerdings ermöglicht es die Einleitung von Ermittlungsverfahren, welches – wie ich vermute – die Intention des Paragraphen ist.


Aktionen

Information

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s




%d Bloggern gefällt das: