Im Rahmen meines Studiums musste ich in der Veranstaltung Recht/Rechtsinformatik einen Vortrag zum §202c StGB, den sogenannten „Hackerparaphen“, halten.
Befasst man sich mit §202c StGB kommt man schnell zum Schluss, das es die Strafbarkeit weit ausdehnt. Ob es tatsächlich danach zu Verurteilungen kommt, ist fraglich. Allerdings ermöglicht es die Einleitung von Ermittlungsverfahren, welches – wie ich vermute – die Intention des Paragraphen ist.
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